Willkommen im Gartenparadies
Liebe Gartenfreunde und -freundinnen, wir begrüßen Euch herzlich auf der Startseite unseres blühenden Vereins „Waldhauserhöhe e. V.“ Hier teilen wir unsere Leidenschaft für das Gärtnern und die Freude an einer grünen Oase mitten in der Stadt.
Unsere Kleingartenanlage besteht aus 68 Parzellen, die von engagierten Hobbygärtnern liebevoll gehegt und gepflegt werden. In unserem Verein treffen sich Menschen aller Altersgruppen und Kulturen, die ihre Begeisterung für das Gärtnern teilen. Jeder Kleingarten ist eine eigene kleine Welt.
Gemeinsam lernen wir voneinander und geben unser Wissen an die nächsten Generationen weiter. Dabei legen wir besonderen Wert auf Nachhaltigkeit, Umweltschutz und den Erhalt der Artenvielfalt.
In unserem Verein ist jeder herzlich willkommen – ob Anfänger, Fortgeschrittener oder Experte. Bei uns findet jeder seinen Platz, um seine grünen Träume wahr werden zu lassen.



Häufige Fragen
Ablöse für Vorbesitzer
Vor dem Verkauf des Kleingartens wird dieser in der Regel von einem Schätzer bewertet, der den Wert ermittelt. Das ist die Ablösesumme, die du dem Vorbesitzer zahlen musst.
Pacht
Die Pacht ist der Betrag, den du für das Nutzungsrecht des Kleingartens zahlst.
Mitgliedsbeitrag
Um einen Kleingarten zu nutzen, musst du Mitglied im zugehörigen Kleingartenverein sein. Die Mitgliedschaft ist mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag verbunden. Außerdem wird eine Gebühr für das monatlich erscheinende "Kleingarten Magazin" fällig.
Versicherungen und Nebenkosten
Zusätzlich zu Pacht und Mitgliedsbeitrag fallen weitere Kosten an, wie zum Beispiel die Gartenversicherung und die Kosten für Wasser und Strom. Diese Kosten sind verbrauchsabhängig und können von Jahr zu Jahr variieren.
Anschaffungen und Instandhaltung
Die Kosten für die Anschaffung von Gartengeräten, Pflanzen, Dünger, Gartenmöbeln und die Kosten für die Instandhaltung der Laube sind individuell und hängen von deinen persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen ab.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die jährlichen Kosten für einen Kleingarten sich im Bereich von drei- bis vierstelligen Summen bewegen, zuzüglich der einmaligen Ablösesumme für den Vorbesitzer und der variablen Kosten für Wasser und Strom. Es ist wichtig, sich im Vorfeld genau über die Kosten zu informieren und diese bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
Dauernutzung für Wohnzwecke ist nicht erlaubt: Ein Kleingarten ist kein dauerhafter Wohnsitz. Du darfst in deinem Garten eine Laube haben, aber du darfst sie nicht als dauerhaften Wohnsitz nutzen. Die Regelung zielt darauf ab, Kleingärten als Freizeit- und Erholungsorte zu erhalten und nicht als Wohnfläche.
Erholung und Gartenbau: Die Bundeskleingartenverordnung sieht vor, dass mindestens ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden soll. Dies dient dazu, den traditionellen Zweck des Kleingartens, nämlich die Selbstversorgung mit frischen Lebensmitteln, zu fördern. Die restliche Fläche kann für Erholung und Freizeit genutzt werden.
Größe der Lauben: Die Größe der auf dem Grundstück errichteten Lauben ist in der Regel auf 24 Quadratmeter begrenzt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der größte Teil des Kleingartens für den Gartenbau und nicht für Gebäude genutzt wird.
Keine gewerbliche Nutzung: Die Verordnung verbietet die gewerbliche Nutzung von Kleingärten. Das heißt, du darfst deinen Garten nicht für geschäftliche Aktivitäten verwenden. Dies stellt sicher, dass Kleingärten der Erholung und dem Anbau von Obst und Gemüse dienen und nicht kommerzialisiert werden.
Pflege und Instandhaltung des Gartens: Laut Bundeskleingartenverordnung musst du deinen Garten ordnungsgemäß pflegen und instand halten. Unkraut und Schädlinge sollten unter Kontrolle gehalten werden, und Pflanzen und Bäume sollten regelmäßig gepflegt werden. Diese Regel soll sicherstellen, dass Kleingärten ein attraktives Element der städtischen Landschaft bleiben und die Qualität der Kleingartenanlagen insgesamt erhalten bleibt.
Es ist wichtig, dass du dich mit diesen und anderen Regeln vertraut machst, bevor du einen Kleingarten pachtest.
Du hast weitere Fragen? Dann kontaktiere einfach unseren Vorstand. Die Telefonnummern findest du auf unserer Kontaktseite.